Mit leeren Händen vor der Gefängnistür
fiftyfifty vom November 2010
Wie lebt es sich von Hartz IV nach einer Haftentlassung? Das Problem: zunächst gibt es noch gar kein Hartz IV. Wir reden hier nicht von denen, die nach einer Haftentlassung von einem bestehenden familiären Umfeld aufgefangen werden; Umstände, die bei Haftentlassungen äußerst selten sind. Wir reden auch nicht von den inhaftierten Menschen, die im Gefängnis arbeiten konnten oder eine Ausbildung gemacht haben. Auch sie stehen nach ihrer Entlassung vor Regelungsbergen, aber sie kommen in der ersten Zeit mit ihrem Übergangsgeld über die Runden und haben dann u.U. Anspruch auf ALG I. Auch für sie ist es wichtig, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden und sofort einen Antrag zu stellen, denn lange reicht so ein Ü-Geld nicht und auch Anspruchsberechtigte bekommen nicht sofort Geld ausbezahlt. Aber um diese „Privilegierten“ geht es hier nicht.
Nein, wir reden hier von Menschen, die in dem Moment, in dem das Gefängnis sie in die Freiheit entlässt, nichts haben außer Problemen. Als MitarbeiterInnen des Kath. Gefängnisvereins arbeiten wir sowohl in der JVA Düsseldorf, der Ulmer Höh´ in Derendorf, als auch in der Beratungsstelle für Haftentlassene und Angehörige Inhaftierter (Kaiserswerther Str. 286, Tel 0211 444 200) und erfahren oft, wie schwierig es ist, die erste Zeit nach der Haftentlassung zu überstehen. Es ist eine große Zahl, vielleicht sogar die Mehrheit der Entlassenen, die „mit Nichts“ oder nur ein paar Euro vor der Tür der Ulmer Höh´ stehen. Wann immer bei Untersuchungsgefangenen der Haftbefehl aufgehoben wird oder einer beim Gerichtstermin „nach Hause“ geht, aber auch, wenn einer wegen einer Geldstrafe etwas länger „gesessen“ hat, ist in der Regel kein Übergangsgeld vorhanden, weil der Justizvollzug gar keine Arbeit anbieten konnte.
Entlassung „mit Nichts“: alle Probleme auf einem Haufen
Wer unverhofft und unvorbereitet entlassen wird, steht zunächst einmal vor der drängenden Frage: wohin jetzt? Wo bekomme ich ein Dach über dem Kopf her? Oft bleiben da nur die Nachtunterkünfte, ein Zuhause ist das nicht zu nennen. Daneben gibt es aber noch eine Vielzahl anderer Probleme und notwendiger Erledigungen: der Entlassene muss sich anmelden, ALG und ggf. einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Damit nicht genug, muss auch die Aufnahme in eine Krankenversicherung möglichst schnell über die Runden gebracht werden. Der Entlassene hat eben nichts, in manchen Fällen nicht einmal ein Ausweispapier. Auf Arbeitssuche zu gehen, ist in dieser Situation kaum möglich.
Dabei ist die Situation der Entlassung in sich schon eine Herausforderung. Auch wer nur ein paar Monate „abgemacht“ hat, muss sich „draußen“ erst wieder zurechtfinden, aus der Zwangsentmündigung in Eigenverantwortung und aus der Lethargie in Aktivität finden. Und wer den Fuß vor das Gefängnistor setzt, beschäftigt sich mit Dingen, die anderen fremd sind: Was antworte ich auf die Frage, wo ich zuletzt war? Nehme ich wieder Kontakt auf zu Leuten die ich kenne - oder meide ich die, weil ich mich schäme oder weil auch der Umgang mit ihnen zur Inhaftierung beigetragen hat?
Ein gravierender Umstand, dem wir immer wieder begegnen, wird meist übersehen. Fast alle Menschen haben nach der Zeit im Vollzug heftig mit Einsamkeit zu kämpfen. Wer traut sich schon in einen Sport- oder Schützenverein, in einen Chor oder sonst eine Freizeitgruppe, wenn da über kurz oder lang rauskommt, dass er im Knast war? Bei vielen reicht schon die Angst vor Fragen, um sich lieber abzuschotten - und einsam und allein zu sein, ohne Arbeit, ohne Geld für Fitnessstudio, Kultur oder Reisen.
Ebenfalls haben fast alle nach der Haft Schulden. Wer sie nicht schon vorher hatte, hat sie jetzt: durch Gerichts- und Anwaltskosten, bei einigen auch durch Entschädigungszahlungen oder Geldstrafen.
Besondere Problemlagen
Viele Entlassene müssen darüber hinaus mit weiteren Erschwernissen klar kommen. Wer z.B. krank entlassen wird oder von Suchtmitteln abhängig ist, muss dennoch allen Anforderungen der bürokratischen Mühlen standhalten. Besondere Probleme nach ihrer Entlassung aus einer JVA haben auch die, die einfach hochgradig unorganisiert sind und nie gelernt haben, geschickt mit Bürokratie, mit einem strukturierten Leben überhaupt, umzugehen. Immer wieder begegnen uns haftentlassene Männer, deren Schwierigkeiten sich dadurch verschärft haben, dass sie Briefe nicht geöffnet haben oder nicht verstanden. Und mancher hat in der Überforderung irgendwann die Flinte ins Korn geworfen, ist wieder in die „scene“, hat sich einen Schuss gesetzt. Kaum überwindbar sind all die Formulare und Fristen für Analphabeten oder Menschen mit einer Schreib-/Leseschwäche, deren Zahl im Gefängnis überproportional hoch liegt; vielen von ihnen fällt es schwer, sich damit zu outen und um Hilfe zu bitten.
Wie geht es Entlassenen bei der ARGE?
Wie ist das dann, „mit Nichts“ zur ARGE zu gehen und seinen Antrag zu stellen? Gottlob erweist sich die Angst, wegen des Gefängnisaufenthaltes schief angesehen zu werden, meist als unbegründet; aber lähmen tut die Angst doch. Viele Anträge werden dann ganz korrekt bearbeitet. Aber oft fehlen noch Unterlagen, muss erneut die ARGE aufgesucht werden, evtl. geht´s zu anderen MitarbeiterInnen, denen wieder die ganze Geschichte erzählt werden muss. Nicht alle kommen damit zurecht und außerdem verzögern sich dadurch Bearbeitung und eben auch Auszahlung. Und Vorschusszahlungen zu erhalten, ist nicht immer einfach. Dazu gehört schon eine gehörige Portion Redegewandtheit und Durchhaltevermögen, was vielen einfach fehlt.
Krank: besser erst mal nicht
Noch einmal zurück zur schon erwähnten Krankenversichertenkarte. Wer aus dem Gefängnis kommt, hat keine. Für alle akut oder chronisch Erkrankten liegt hier ein Riesenproblem, ebenso für die große Zahl der Methadonsubstituierten.
„Wo warst du die letzte Zeit?“ „Ähm …“
Bei der Wohnungssuche tauchen all die Situationen auf, die sich nach dem Gesagten leicht vorstellen lassen. Wie bei der Arbeitssuche gibt es auch hier die Furcht vor einer bestimmten Frage: „Wo haben Sie denn zuletzt gewohnt?“ Solange einer keine Arbeit hat, es kein geregeltes Einkommen gibt, fehlt das Geld für Kaution und Provision. Und wie oft wird auf dem freien Wohnungsmarkt keine Kautionsbescheinigung der Kommune akzeptiert, weil Vermieter lieber das Geld haben als ein Papier? Wie oft führen Schulden über eine Schufa-Auskunft dazu, dass eine andere Person die Wohnung bekommt, selbst wenn die Miete in dem Rahmen bleibt, der von der ARGE übernommen wird? In einem Fall waren die Schulden zwar gering, aber die Schufa-Auskunft wies „Mietschulden“ aus, die durch die Inhaftierung entstanden waren: aus der Traum.
Drehtüre Gefängnispforte?
Was tun nun die, die in den ersten Wochen nach der Entlassung weder Wohnung noch Geld zum Leben haben? Es wird auf der Straße und bei Pfarrern geschnorrt oder z.B. die Altstadt-Armenküche für ein billiges warmes Essen aufgesucht. Die Nachtunterkünfte sind für manche mehr schlecht als recht Ersatz für eine Wohnung, andere machen lieber „Platte“ oder versuchen, bei Bekannten zu schlafen. Wir haben schon Fälle erlebt, wo es dann irgendwann hieß: „Du wohnst hier umsonst, jetzt kannst du uns mal einen Gefallen tun.“ Wirkliche Lösungen gibt es nicht, denn zum Leben braucht es tagtäglich Bares nicht nur für Lebensmittel, sondern auch für Fahrkarten, Hygiene und Kleidung. Es braucht nicht viel Phantasie, sich vorzustellen, dass es gerade in der sensiblen Zeit nach der Entlassung häufig zu strafbaren Handlungen kommt und die Gefängnispforte nicht der ersehnte Weg in die Freiheit, sondern in Wirklichkeit Drehtüre war.
Boden unter die Füße zu bekommen scheitert immer wieder an der mangelnden Entlassungsvorbereitung, an einem vernünftigen „Übergangsmanagement“. Der Evangelische Gefangenen-Fürsorgeverein und der Kath. Gefängnisverein begegnen den sichtbar größer werdenden Herausforderungen nach der Entlassung seit den 1980er Jahren, und bieten Begleitung in der Ulmer Höh´ und nach der Haft (dann in der damals aufgebauten Beratungsstelle) an. Die geringen Ressourcen bedeuten aber auch begrenzte Erfolge. Anfänge für eine weitere Verbesserung gibt es, wie das „INA-Projekt“, die Zusammenarbeit mit dem Wohnungsamt Düsseldorf und den MitarbeiterInnen der Übergangswohneinrichtungen. Auch in der Zusammenarbeit mit ARGE etc. tut sich was, aber in der Praxis werden noch viel zu wenige vor ihrer Entlassung damit erreicht.
© für den Kath. Gefängnisverein: Gisela Ruwwe und P. Wolfgang Sieffert OP
Im Internet bietet der Kath. Gefängnisverein Ratgeber-Broschüren an; „Wegweiser“ für Haftentlassene und „Was nun?“ für Angehörige von Inhaftierten. Lesen und Runterladen sind möglich. Adresse:
http://www.gefaengnisverein.de/ratgeber.htm
Von Marion Gather, Sozialarbeit Altstadt-Armenküche
Die Altstadt-Armenküche am Burgplatz versorgt in ihren kleinen Räumen im Rathauskomplex jeden Mittag arme und wohnungslose Menschen mit einer warmen Mahlzeit. Begleitend wird eine Sozialberatung angeboten. Der größte Teil der Gäste und Klienten lebt von Arbeitslosengeld II (ALG II), Grundsicherung und anderen Sozialleistungen. Obwohl theoretisch jeder Menschbei uns einen Anspruch auf finanzielle Hilfen hat, leben einige ohne jede Unterstützung, weil sie an den Auflagen und Hürden des Systems scheitern.
Sprechstunde in der Altstadt-Armenküche
Wohnungslos - Welche Folgen die Frage nach einem Schlafsack haben kann
Herr P. fragt nach einem Schlafsack und einer Iso-Matte, seine Sachen seien auf einmal weg gewesen.
Jemand der seine Decken und Schlafsäcke liegen läßt, wenn er seine "Platte" verläßt, riskiert, dass die Awista vorbei kommt und sie als Müll weg räumt.
Ich erkundige mich, warum er draußen schläft, ob er die Alternativen wie die Nachtunterkünfte und Wohnheime kennt. Er kann dort aber nicht hin, weil er einen Hund hat, von dem er sich trennen müsste.
Viele wohnungslose Menschen nutzen die Notunterkünfte aus diesem Grund nicht. Manche, die unverheiratet in einer Partnerschaft leben, werden in getrennten Einrichtungen untergebracht. Für einige, die schon lange auf der Straße leben, ist es schwierig, sich an die notwendigen Regeln in einer Gemeinschaft zu halten.
Mein Blick fällt auf seinen Fuß, an dem er eine offene vereiterte Wunde hat, die versorgt werden müsste. Herr P. meint, dass er nicht zum Arzt gehen kann, weil er keine Krankenversicherungskarte mehr hätte und auch keine 10 € für die Praxisgebühr.
Theoretisch ist es möglich, wenn man von ALG II lebt, eine Befreiung von der Krankenkasse über Praxisgebühren und Rezeptzuzahlungen zu bekommen. Je nachdem ob man chronisch krank ist oder nicht, muss man 43,08 € oder 86,16 € selber aufbringen, die Belege sammeln und mit dem Befreiungsantrag an die Krankenkasse schicken. Wenn man auf der Straße lebt, ist es aber kaum möglich, Belege zu sammeln.
Es stellt sich heraus, dass Herr P. seit Monaten keine Leistungen mehr von der ARGE (Zusammenschluss von Arbeits- und Sozialamt) bekommt und alle seine Papiere verloren hat. Er muss einen neuen Antrag stellen. Das geht aber nicht, weil er keinen Personalausweis mehr hat und kein Geld für die Fotos und die Ausweisgebühr. Wir finden eine Regelung zur Lösung dieses Problems.
Herr P. muss jetzt verschiedene Wege erledigen, ist aber wegen seiner offenen Wunde nicht in der Lage, alle Wege zu Fuß zurück zu legen. Er kann sich weder Einzelfahrscheine noch ein Monatsticket leisten.
Das billigste Monatsticket in Düsseldorf ist das Ticket 1000 ab 9 Uhr im Abonnement und kostet ca 35 €, im Einzelverkauf 39 €. Viele Wohnungslose bekommen kein Konto bei der Post oder Sparkasse und können kein Abo machen. Aber selbst mit Abo liegen 35 € weit über den im Regelsatz des Arbeitslosengeld II für Fahrleistungen veranschlagten Satz von 11, 22 €. Wenn man wegen Schwarzfahrens erwischt und verurteilt wird und die Geldstrafe nicht zahlen kann, kommt man ersatzweise ins Gefängnis, was den Steuerzahler in NRW ca 100 € am Tag kostet.
Die Sandalen von Herrn P. sind auch kaputt, zufällig habe ich noch ein Paar, das aber sehr eng ist. Herr P. nimmt sie trotzdem.
Als Wohnungsloser hat man Möglichkeiten, an gebrauchte Kleidung zu kommen. Allerdings passen die Sachen oft nicht so gut. Mit schlecht sitzenden Schuhen kann man natürlich keine weiten Strecken bewältigen.
Ich kann Herrn P. mit einem 4-er Ticket aushelfen, das sind schon mal 2 Hin- und Rückfahrten.
Das ist nicht viel, wenn ansteht, für eine vorläufige Identitätsbescheinigung zum Einwohnermeldeamt zu müssen, sich in einer Einrichtung für Wohnungslose eine Postadresse einrichten zu lassen, sich beim Arbeitsamt eine Bescheinigung über etwaige Leistungsansprüche ausstellen zu lassen und sich bei der Krankenkasse einen Nachweis über eine freiwillige Krankenversicherung holen muss. In manchen ARGEn wird man wieder weg geschickt, wenn man nicht alle Unterlagen zur Leistungsbeantragung zusammmen hat. Das ist zwar nicht zulässig, manche lasen sich aber trotzdem beeindrucken. Ohne Personalausweis wird man gar nicht erst vorgelassen.
Nachdem Herr P. seinen Antrag bei der ARGE eingereicht hat, wird ihm gesagt, dass er ein Girokonto einrichten muss, auf das die Leistungen eingezahlt werden sollen.
Das klingt sehr vernünftig, weil Schecks oft verloren gehen oder gestohlen werden. Außerdem muss man sic die ganze Summe für den Monat auf einmal auszahlen lassen, was für jemanden, der auf der Straße lebt, keine gute Lösung ist. In der Praxis werden Wohnungslose oft bei Banken, Post und Sparkassen weg geschickt, wenn sie ein Konto eröffnen wollen.
Herrn P. wird von der ARGE mitgeteilt, dass er Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat. Herr P. möchte einen Vorschuss, da er völlig mittellos ist. Er hat sich erkundigt, dass er einen Rechtsanspruch auf einen Abschlag hat. Er braucht das Geld, denn ein Tag auf der Straße ist teuer.
Wenn man nur die wichtigsten Dinge berücksichtigt und Kosten für Tabak, Alkohol oder Kleidung außen vor läßt, kann man folgende sehr knapp kalkulierte Rechnung aufmachen:
morgens und abends Sachen ins Schließfach bringen oder holen kostet am Düsseldorfer HBF jeweils 2 €;
2 Fahrten einer Viererkarte Preisstufe A kosten 4 € (eine Einzelfahrt 2,30 €); Toilettenbenutzung 0,10 x 5, also 0,50 €; Preisgünstiges Essen (z.B. Altstadt-Armenküche, belegte Brötchen, Pommes Frites 3 €; Getränke 1 €;
Dinge für den persönlichen Gebrauch (Seife, Telefon, kleine Einkäufe) 1 €.
insgesamt also 13,50 €.
Der Tagessatz für ALG II-Bezieher liegt bei knapp 12 €.
Die ARGE möchte Herrn P. sofort in eine Maßnahme vermitteln, obwohl er noch immer auf der Straße lebt. Wenn er sich weigert, werden die Leistungen stufenweise gekürzt, wird ihm gesagt.
Herr P. braucht jetzt eine Bescheinigung einer Einrichtung der Wohnungslosenhilfe, dass er dort betreut wird und man sich gemeinsam um die Wohnungsunterbringung bemüht, damit er dann arbeiten kann. Eine Wohnung zu finden, wird allerdings nicht ganz einfach werden, weil es bei Hauseigentümern oft Vorbehalte gegenüber ALG II-Beziehern, vor allem wenn sie wohnungslos sind, gibt. Außerdem gibt die ARGE nur eine Kautionszusicherung, die meisten Vermieter bestehen aber auf einer Barkaution. Die Unterbringung in einer Wohnungsloseneinrichtung kann aber auch schwierig werden, weil man dann unter Umständen statt ALG II Sozialhilfe beantragen muss, also zwischen den Ämtern hin und her geschoben wird und dann damit rechnen muss, dass man während der Bearbeitung, die sich über Wochen hinzieht überhaupt keine Leistungen erhält.
Mit aller Unterstützung hat Herr P. es inzwischen geschafft, eine Unterbringung und laufende Leistungen zum Lebensunterhalt zu bekommen. Demnächst kann er eine Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt antreten. Den Schlafsack behält er zur Sicherheit, noch ist die Angst zu groß, wieder alles zu verlieren.







